Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.01.2010 - 10 ZB 09.1972   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,72344
VGH Bayern, 11.01.2010 - 10 ZB 09.1972 (https://dejure.org/2010,72344)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.01.2010 - 10 ZB 09.1972 (https://dejure.org/2010,72344)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Januar 2010 - 10 ZB 09.1972 (https://dejure.org/2010,72344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,72344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; Vorliegen eines Ausweisungsgrunds; häusliche Gewalt; Gefährdungsprognose; Aufklärungsrüge; keine weitere Aufklärung der durch das Strafgericht festgestellten Straftat; Unerheblichkeit sonstiger "komplexer Umstände" der Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 48.07

    Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Übermittlung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2010 - 10 ZB 09.1972
    Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax an das Gericht handelt es sich um eine einfache technische Verrichtung, die ein Rechtsanwalt einer hinreichend geschulten und überwachten Bürokraft überlassen darf (vgl. BVerwG vom 28.4.2008 4 B 48/07 RdNr. 2 m.w.N.).

    Eine Verletzung der ihr bei der Behandlung von Fristsachen obliegenden Sorgfaltspflichten (z.B. hinsichtlich der Ausgangskontrolle, vgl. dazu BVerwG vom 28.4.2008 a.a.O. RdNrn. 2 ff.) ist nicht ersichtlich.

  • VGH Bayern, 12.02.2009 - 10 CS 09.10

    Zur Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Abs 2 und 4 AufenthG 2004 für qualifizierte

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2010 - 10 ZB 09.1972
    Der Antrag des Klägers auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes blieb ohne Erfolg (Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 Az. M 10 S 08.5713; Beschluss des Senats vom 12.2.2009 Az. 10 CS 09.10; Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9.3.2009 Az. M 10 S7 09.692).

    Das Erstgericht hat nachvollziehbar und schlüssig festgestellt, dass auch diese vom Kläger geltend gemachten Begleitumstände, die durchaus zu einer Eskalation des Streites beigetragen haben können (vgl. dazu bereits den Beschluss des Senats im Eilverfahren vom 12.2.2009 10 CS 09.10, S. 4), gleichwohl in keiner Weise seine Gewalttätigkeit gegenüber seiner früheren Ehefrau rechtfertigen könnten.

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2010 - 10 ZB 09.1972
    So hat es in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 18.11.2004 BVerwGE 122, 193) einen weiteren Aufklärungsbedarf hinsichtlich der strafrechtlichen Verurteilung des Klägers deshalb zu Recht verneint, weil nichts dafür ersichtlich ist, dass es den zugrunde liegenden Vorfall - Körperverletzung des Klägers an seiner geschiedenen Ehefrau - besser hätte aufklären können als die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das urteilende Strafgericht (Bl. 8 ff. der Entscheidung).
  • BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02

    Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; ordentlicher Geschäftsgang; Kurierdienst.

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2010 - 10 ZB 09.1972
    Dabei muss es allerdings weder die Partei, die ihren Schriftsatz irrtümlich beim Erstgericht eingereicht hat, gesondert auf diesen Irrtum hinweisen, noch muss es den Schriftsatz selbst per Telefax an das Rechtsmittelgericht weiterleiten (vgl. BVerwG vom 15.7.2003 BayVBl. 2004, 156/157).
  • BVerwG, 16.06.2009 - 3 B 3.09

    Anforderungen an die Substanziierung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2010 - 10 ZB 09.1972
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert nicht, dass das Gericht bei der Würdigung des von ihm pflichtgemäß zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Prozessstoffs den Vorstellungen der Beteiligten folgt (vgl. zuletzt BVerwG vom 16.6.2009 3 B 3/09 RdNrn. 2 ff.).
  • VG München, 09.03.2009 - M 10 S7 09.692

    Keine relevante Änderung der Umstände durch neue Zeugenaussagen zur

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2010 - 10 ZB 09.1972
    Der Antrag des Klägers auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes blieb ohne Erfolg (Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 Az. M 10 S 08.5713; Beschluss des Senats vom 12.2.2009 Az. 10 CS 09.10; Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9.3.2009 Az. M 10 S7 09.692).
  • VGH Bayern, 08.09.2010 - 7 ZB 10.505

    Nichtteilnahme an der Wiederholungsprüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung

    Das Verwaltungsgericht war auch nicht aufgrund seiner nachwirkenden Fürsorgepflicht gehalten, den dort eingegangenen Schriftsatz außerhalb des üblichen Geschäftsgangs noch am gleichen Tag per Telefax an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten oder die Bevollmächtigten der Klägerin gesondert auf den Fehler hinzuweisen (vgl. BVerfG vom 3.1.2001 NJW 2001, 1343 und vom 17.1.2006 NJW 2006, 1579; BayVGH vom 27.11.2006 Az. 19 ZB 06.2817 , vom 28.9.2009 Az. 7 ZB 09.1714 BayVBl 2010, 608/609 und vom 11.1.2010 Az. 10 ZB 09.1972 m.w.N.; Schmidt in: Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, RdNr. 13 zu § 60).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht